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   BFH, 11.06.1970 - V B 45/70   

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https://dejure.org/1970,886
BFH, 11.06.1970 - V B 45/70 (https://dejure.org/1970,886)
BFH, Entscheidung vom 11.06.1970 - V B 45/70 (https://dejure.org/1970,886)
BFH, Entscheidung vom 11. Juni 1970 - V B 45/70 (https://dejure.org/1970,886)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Ernstlich zweifelhaft - Selbstverbrauch - Zuführung von Wirtschaftsgütern - Erwerb von Nichtunternehmern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 99, 322
  • DB 1970, 1911
  • BStBl II 1970, 644
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 10.02.1967 - III B 9/66

    Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Steuerbescheids

    Auszug aus BFH, 11.06.1970 - V B 45/70
    Solche Zweifel liegen vor, wenn bei summarischer Prüfung neben für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfrage bewirken (Beschluß des BFH III B 9/66 vom 10. Februar 1967, BFH 87, 447, BStBl III 1967, 182).
  • Drs-Bund, 30.10.1963 - BT-Drs IV/1590
    Auszug aus BFH, 11.06.1970 - V B 45/70
    Der Hinweis auf die ursprünglich vorgeschlagene prorata-temporis-Regelung im Regierungsentwurf eines UStG vom 30. Oktober 1963 (BT-Drucksache IV/1590) geht fehl.
  • BFH, 01.10.1970 - V R 49/70

    Leasinggeber - Selbstverbrauch - Grundmietzeit - Betriebsgewöhnliche

    Genausowenig wie wegen des Fehlens eines Vorsteuerabzugs eine Selbstverbrauchsteuerpflicht verneint werden kann (BFH-Beschluß V B 45/70 vom 11. Juni 1970, BFH 99, 322, BStBl II 1970, 644), folgt umgekehrt aus der Inanspruchnahme des Vorsteuerabzugs eine Selbstverbrauchsteuerpflicht.

    Der Gesetzgeber hat den Selbstverbrauchsteuertatbestand bewußt unabhängig vom Vorsteuerabzug gestaltet (BFH-Beschluß V B 45/70 vom 11. Juni 1970, a. a. O.).

  • BFH, 06.05.1971 - V R 162/70

    Erhebung der Umsatzsteuer - Selbstverbrauch - Abhängigkeit vom Vorsteuerabzug

    Der Senat hat wiederholt die Auffassung des FG abgelehnt, die Selbstverbrauchsteuer sei nur nach einem vorangegangenen Vorsteuerabzug zu erheben (Beschlußdes BFH V B 45/70 vom 11. Juni 1970, BFH 99, 322, BStBl II 1970, 644; Urteil des BFH V R 69/70 vom 1. Oktober 1970, BFH 100, 278, BStBl II 1971, 36).

    Der Senat hat bereits im Beschluß V B 45/70 (a. a. O.) darauf hingewiesen, daß ein Unternehmer, der ohne Vorsteuerbelastung von einem Nichtunternehmer erwirbt, wirtschaftlich so dasteht, als ob er mit Vorsteuerbelastung von einem Unternehmer erwirbt.

    Die Vorschrift führt keine gesonderte Verkehrsteuer ein, zu deren Wirksamkeit es der Zustimmung des Bundesrats bedurft hätte (vgl. Beschluß des BFH V B 45/70, a. a. O.; ebenso Rau-Dürrwächter-Flick-Geist, Umsatzsteuergesetz (Mehrwertsteuer) § 30 Anm. 23-27).

  • BFH, 28.01.1971 - V R 101/70

    Privatnutzung - Unternehmerischer Telefonanschluß - Eigenverbrauch -

    Für den Selbstverbrauch (§ 30 Abs. 2 UStG 1967) hat dies der Senat bereits ausgesprochen und es sogar als unerheblich angesehen, daß die Überschrift des § 30 UStG 1967 eine gewisse Beziehung zwischen Vorsteuerabzug und Selbstverbrauchsteuer herstellt (BFH-Beschluß V B 45/70 vom 11. Juni 1970, BFH 99, 322, BStBl II 1970, 644; BFH-Urteil V R 69/70 vom 1. Oktober 1970, BFH 100, 278, BStBl II 1971, 36).
  • BFH, 25.03.1977 - V R 113/74

    Ermittlung der Bemessungsgrundlage für den Selbstverbrauch - Abstellung auf Zeit

    Der BFH habe wiederholt entschieden, die Erhebung der Umsatzsteuer auf den Selbstverbrauch sei nicht von einem vorangegangenen Vorsteuerabzug abhängig (vgl. Beschluß vom 11. Juni 1970 V B 45/70, BFHE 99, 322, BStBl II 1970, 644; Urteile vom 1. Oktober 1970 V R 69/70, BFHE 100, 278, BStBl II 1971, 36, und vom 6. Mai 1971 V R 162/70, BFHE 102, 171, BStBl II 1971, 509).
  • BFH, 13.07.1972 - V R 159/71

    Selbstverbrauchsteuer - Bemessungsgrundlage - Erhöhte Absetzungen - Abnutzbare

    Zu dem Zweck der Besteuerung des Selbstverbrauchs gehört u. a. das Rückgängigmachen des bei der Anschaffung des Wirtschaftsguts vorgenommenen Vorsteuerabzugs, wenn auch nicht immer in der Durchführung eine Übereinstimmung zwischen Vorsteuerabzug und der Selbstverbrauchsteuer besteht (vgl. BFH-Beschluß V B 45/70 vom 11. Juni 1970, BFH 99, 322, BStBl II 1970, 644, und Urteile V R 69/70 vom 1. Oktober 1970, BFH 100, 278, BStBl II 1971, 36, und V R 162/70 vom 6. Mai 1971, BFH 102, 171, BStBl II 1971, 509).
  • BFH, 01.10.1970 - V R 69/70

    Selbstverbrauch - Überführung in unternehmerischen Bereich - Anlagevermögen

    Der Senat hat in seinem Beschluß V B 45/70 vom 11. Juni 1970 (BFH 99, 322, BStBl II 1970, 644) ausgeführt, daß die Selbstverbrauchsteuerpflicht nicht von dem ungeschriebenen Tatbestandsmerkmal abhängig gemacht werden kann, sie entstehe nur dann und insoweit, als sie einen Vorsteuerabzug rückgängig mache.
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